// Mitglieder Info
Mitglieder Info
Checkliste Mitgliedschaft
Folgende Unterlagen sind zu erbringen und zusammen der Jugendleitung zu übergeben:
- Antrag Mitgliedschaft (ab der D-Jugend muss auch der Spieler unterschreiben)
- Bitte beachten Sie, dass der Passus bzgl. „Daten- und Medienfreigabe“ von beiden Elternteilen unterschrieben ist (gilt bis zur U14)
- BVF-Passantrag (vollständig ausgefüllt, ab der D-Jugend muss auch der Spieler unterschreiben)
- Kopie der Geburtsurkunde oder des Kinderausweis
- Foto für den Spielerpass per Mail als jpg.Datei
- Kopie der Kündigung (bei einem Vereinswechsel zum SCA)
Beitragseinzug
Der Vereinsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird halbjährlich zum Januar und Juli eines Jahres mittels SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Die Gläubiger-ID lautet: DE44 ZZZ 000013 610 57
Änderungen der Mitgliedsdaten
Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankdaten bitten wir umgehend dem Verein per Mail mitzuteilen.
Kündigung
Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen und muss dem Verein bis zum 31.12. des laufenden Jahres schriftlich vorliegen. Der Austritt erfolgt nur durch schriftliche Erklärung über das
Kündigungsformular, dies finden Sie auf der Homepage - Verein -
Mitgliedschaft - Kündigung der Mitgliedschaft oder postalisch. Bei Austritt aus dem Verein im laufenden Jahr erfolgt keine anteilige Rückzahlung des Jahresbeitrages.
Kontakt Mitgliederverwaltung
Für Belange (Kündigung, Bankänderung, etc.) rund um die Mitgliedschaft beim SCA bitten wir Sie sich über das Kontaktformular an "allgemeine Anfragen" zu wenden.
Für die Teilnahme an Probetrainingseinheiten besteht kein Unfallversicherungsschutz über den Verein!
Auszug aus der Vereinssatzung
Mitgliedschaft im Verein
Es gibt ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und jugendliche Mitglieder. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Einschränkungen aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen sind nicht statthaft.
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt schriftlich. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der zuständige Abteilungsleiter. Im Fall der Ablehnung einer Aufnahme kann sich das betroffene Neumitglied binnen eines Monats ab Mitteilung der Ablehnung an den Ausschuss wenden, der mit Mehrheit entscheidet.
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten, der grundsätzlich spätestens am 31. Januar eines jeden Jahres fällig ist. Der Ausschuss kann eine andere Art der Zahlung beschließen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die Höhe des Beitrages setzt der Vereinsausschuss fest, ebenso die Aufnahmegebühr.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss aus dem Verein. Diese Erklärung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und muss bis spätestens 31.012. erfolgen.